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EVENTS · VERANSTALTUNGEN

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Mittwoch, 12.11.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Dienstag, 25.11.2025

Gewerblicher Rechtsschutz: Praxis- und prüfungsrelevante Grundlagen wettbewerbsrechtlicher Aspekte für das operative Management im Handel

Handelsmanagement Teil 1: Wettbewerbs-/Markenrecht im 5. Semester

Teilnehmerkreis:
Eingeschriebene Studierende der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart im 5. Semester, Fakultät Wirtschaft (WHD 2022)
Vorlesungen RA Dr. Thomas A. Degen:
Di., 25.11.2025 (13:15 – 16:30 Uhr)
Di., 02.12.2025 (13:15 – 16:30 Uhr)
Mi., 03.12.2025 (9:00 - 12:15 Uhr und 13:15 - 16:30 Uhr)
Di., 09.12.2025 (13:15 – 16:30 Uhr)
Di., 16.12.2025 (13:15 – 15:45 Uhr)

Kurzbeschreibung Inhalt (Auszug):
Praxis- und prüfungsrelevante Grundlagen wettbewerbsrechtlicher Aspekte für den Handel mit zahlreichen Fallbeispielen und Rechts- und Gestaltungshinweisen für das operative Management, insbesondere in Zeiten der Digitalisierung und des Fernabsatzes:

Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz (Teil 1: Grundlagen)
Schutz des geistigen Eigentums – Urheberrecht – Markenrecht (Teil 2)
UWG und Kartellrecht (Teil 3)
Moderner Fernabsatz und Recht (Teil 4)
Vom Startup zum Markt-/Technologieführer (Teil 5)

Dozent / Lehrbeauftragter:
Dr. Thomas A. Degen

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV)

Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW)

Trainer der TÜV SÜD Akademie GmbH: IT-Compliance Manager - TÜV

Veranstalter:
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University Stuttgart
Fakultät Wirtschaft und Gesundheit
Studiengang BWL-Handel
Theodor-Heuss-Straße 2
70174 Stuttgart

https://www.dhbw-stuttgart.de/

Ort: DHBW Stuttgart

Donnerstag, 27.11.2025

Kosteneinsparung, Daten- & KI-Nutzung, Compliance
In Zeiten steigenden Kostendrucks und zunehmender Wettbewerbsintensität stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Prozesse kontinuierlich zu optimieren und Effizienzpotenziale zu heben. Dies trifft vor allem auf den Verwaltungsbereich in Unternehmen zu. Die gezielte Nutzung von Unternehmensdaten und der Einsatz künstlicher Intelligenz bieten hierbei immense Möglichkeiten zur Kostenreduktion und Prozessverbesserung. Gleichzeitig erfordert die rechtssichere Umsetzung solcher Projekte ein tiefgehendes Verständnis für regulatorische Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf IT- und Organisationsstrukturen. Daher wird ein Seminar angeboten, bei dem es um praxisorientiertes Wissen und Handlungsoptionen geht zur Umsetzung von Optimierungs- und Kosteneinsparungsprojekten unter Einbeziehung von Daten- und KI-Nutzung.
Ziel und Nutzen
Wie können administrative Geschäftsprozesse datenbasiert analysiert und effizient optimiert werden? Wie können KI und Automatisierung Kosten senken und administrative Aufgaben erleichtern? Wie funktioniert die rechtssichere Implementierung von IT- und Prozesslösungen – inklusive arbeitsrechtlicher Aspekte?
Zielgruppe
Projektleitung für Digitalisierungsprojekte, kaufmännische Leitung, Führungskräfte aus der Verwaltung, u.a. Unternehmensorganisation, Geschäftsführung
Referenten
Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger und Dr. Thomas A. Degen
Agenda
Einführung & Zielsetzung
Zielsetzung des Seminars & Ergebniserwartungen
Vorstellung von konkreten Teilnehmer-Cases
Analyse & Optimierung administrativer Prozesse
Identifikation von Kostentreibern in der Verwaltung
Methoden zur datengetriebenen Prozessanalyse
Transparenzsteigerung durch strukturierte Optimierung
Einsatz von KI & Automatisierung zur Effizienzsteigerung
Grundlagen und Anwendungsfälle von KI in der Verwaltung
Werkzeuge zur Automatisierung administrativer Aufgaben
Praxisbeispiele erfolgreicher Automatisierungsprojekte
Rechtssichere Prozessimplementierung
Datenschutz & Mitbestimmung bei digitalen Lösungen
IT- und Prozesslösungen rechtskonform einführen
Arbeitsrechtliche Aspekte bei Re-Organisationsvorhaben
Praxisbezogene Fallarbeit & Transfer in den Unternehmensalltag
Identifikation und Reflexion individueller Optimierungspotenziale
Gruppenarbeit zu rechtlichen Rahmenbedingungen
Gemeinsame Diskussion & Transfergespräch
Abschluss & Weiterführende Maßnahmen
Wrap-up & Vorstellung der Nachbereitungsaufgaben
Networking & informeller Austausch (optional)
Termin: 27.11.2025–28.11.2025, 09:00–17:00 Uhr
Zur Buchung der Fachveranstaltung beim wvib Schwarzwald AG, Merzhauser Straße 118, 79100 Freiburg Breisgau
Digitale Geschäftsoptimierung in der Verwaltung
Ort: wvib Schwarzwald AG, Merzhauser Straße 118, 79100 Freiburg

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Was regelt der EU-Data-Act und warum besteht für Unternehmen Handlungsbedarf?

Der Data Act (DA) schafft europaweit verbindliche Regeln, wer wann Zugang zu Daten hat, wie sie geteilt werden müssen und welche Vertragspraxis unzulässig ist.

  1. Praktischer Regelungsinhalt und Inkrafttreten

Der DA trat am 11.01.2024 in Kraft; die Vorschriften gelten jedoch (weitestgehend) erst seit dem 12.09.2025. Der praktische Regelungsinhalt bezieht sich auf Daten aus vernetzten Produkten, IoT, B2B-, B2C-Sharing. Der DA bezweckt eine faire Wettbewerbsordnung für Cloud-/Datenmärkte.

Der Gesetzestext ist hier abrufbar: Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)

  1. Anwendungsfälle

Der DA betrifft folgende Anwendungsfälle:

  • Nutzerdaten aus vernetzten Produkten (IoT): Anwender von Smart-Geräten, wie beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, Smart-Home, erhalten Rechte, die Daten, die durch ihre Nutzung entstehen, selbst abzurufen und an Dritte weiterzugeben (z.B. Werkstatt, Dienstleister, 3rd-party analytics). Damit sollen neue Service- und Wettbewerbsoptionen generiert werden im Sinne der Digitalen Strategie Europas.
  • B2B-Datenzugriff für Wartung und Predictive Maintenance: Hersteller bzw. Betreiber müssen Daten in besonderen Fallkonstellationen an Vertragspartner bereitstellen, etwa zur Fernwartung oder Systemoptimierung
  • Öffentliche Stellen (B2G): Behörden können in speziellen Fällen Zugang zu Daten, bspw. für Notfälle, Katastrophenschutz, kritische Infrastruktur (KRITIS) verlangen, wobei zu beachten ist, dass Prozesse und Ausgleichsmechanismen statuiert werden.
  • Daten-/Wettbewerbsrecht durch Vertragskontrolle und Verbot unfairer Klauseln: Großanbieter dürfen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht mehr vertraglich den Zugang zu Daten oder die Weitergabe unbillig erschweren. Vertragliche „Take-it-or-leave-it“-Klauseln sind verboten. In diesem Kontext sind auch Regelungen zu nennen, die mehr Cloud-Fairness bringen sollen, wie etwa rechtstechnische Aspekte für die Portierung.
  • Intermediäre / Datentreuhänder und Standard-APIs: Für Datenvermittler (Intermediaries) bestehen Pflichten für standardisierte, maschinenlesbare Formate/APIs. Ziel ist es, Portabilität und Interoperabilität zu fördern.
  1. Pflichten und Risikomatrix für Unternehmen

Der DA bringt Pflichtenkataloge mit. Diese führen zur Empfehlung, eine DA-Risikomatrix vorzunehmen:

  • Datenzugriffs-/Bereitstellungspflichten: Wer Daten „hält“, muss Anfragen prüfen und ggf. maschinenlesbar liefern (ggf. gegen angemessene Entschädigung).
  • Dokumentations- und Transparenzpflichten: Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen, Formatangaben, Vergütungsstrukturen müssen einer Dokumentation zugeführt werden.
  • Vertragsmanagement: Rahmen-, Liefer-, Serviceverträge, AGB müssen auf die Verbote unfairer Klauseln und die neuen Zugangspflichten angepasst werden.
  • Compliance und Sanktionsrisiko: Unternehmen berücksichtigen, dass es nationale Durchsetzungsmechanismen und Bußgelder gibt.
  1. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Unternehmen wird dringend empfohlen, folgende Data Act-Agenda zu berücksichtigen:

  • Rechtssichere Rollen-/Pflichtzuweisung: Der Data Act definiert Rollen (Data-holder, Data-recipient, User, Intermediary). Zur Vermeidung von Pflichten- und Haftungsfallen bedarf es einer GAP-Analyse.
  • Vertrags- und IP-Risiken (Trade Secrets): Datenfreigabe kann Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse tangieren. Daher müssen rechtstechnische Lösungen entwickelt werden, wie etwa zur Daten-Minimierung, technische Safeguards etc.
  • Technik und Prozesse: Daten müssen in strukturierten, standardisierten Formaten bereitstellbar sein. Unternehmen haben technische Anpassungen (APIs, Auth, Logging) sicherzustellen.
  • Compliance und Dokumentations-/Rechenschaftspflichten: Dokumentation, zu Prozessen, Datenschutzfolgenabschätzungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen sind wesentliche Pflichtprogramme. Denn Behördenprüfungen und zivilrechtliche Ansprüche machen belastbare Nachweise notwendig.

Ihre Ansprechpartner bei Jordan & Wagner für Beratung und Compliance-Checks:

Peter Wagner, Dr. Thomas A. Degen, Tilo Schindele, Mathias Lang LL.M.,  Marzia Carla Iosini, LL.M.

 

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