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Donnerstag, 26.03.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Dienstag, 21.04.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Mittwoch, 22.04.2026

EU DATA Act – Foundation

Basisschulung zum EU DATA Act

In diesem Training wird das notwendige Basiswissen zum neuen EU DATA Act für Personen vermittelt, die im Umfeld von IoT-Produkten, vernetzten Geräten, Software und Daten tätig sind. Kursteilnehmer lernen die Handlungsgrundsätze für eine sichere Entwicklung, Integration und sicheren Betrieb kennen. Der Data Act ist das „Herzstück und Fundament des europäischen Datenwirtschaftsrechts“ und von erheblicher Praxisbedeutung. Das Seminar wird in englischer Sprache gehalten

Dabei werden Sie in die Lage versetzt, einschlägige Normen des DATA Act kennenzulernen. Es werden die erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um die Pflichtumsetzung und Compliance-Strukturen, zu etablieren.

Inhalte im Überblick

  • Einführung in den Data Act / Zielsetzung der Verordnung
  • Anwendungsbereich
    • Betroffene Akteure
    • Erfasste Datenarten
  • Scope: Rechte und Pflichten
    • für Nutzer und Dateninhaber
    • für Dritte
    • für öffentliche Stellen
  • Vertragsrechtliche Gestaltungen
  • Effekte/Megatrends: Cloud-/Edge-Dienste & Interoperabilität
  • Konkurrenzverhältnis zu anderen Rechtsakten
  • Praxisanwendung / Fallstudien
  • Praxis-/Rechtsfolgen: Neue Compliance-Pflichten, Handlungs-/ Umsetzungsfristen
  • Workshop: Perspektive/Datenschutzbewertung aus Sicht von Industrie, Verwaltung, Verbrauchern

Dozent/Lehrbeauftragter/Trainer:

Peter Wagner

 

Veranstalter:

TÜV Süd Akademie GmbH

Westendstraße 160

80339 München

www.tuvsud.com/akademie

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-management/industrielle-it-sicherheit/1715022

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Stärkung der Schiedsgerichte: Der Wille der Parteien zählt, auch in AGB

Immer mehr Unternehmen vereinbaren in ihren Verträgen, dass Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden. Schiedsverfahren sind häufig schneller, vertraulicher und gerade im internationalen Geschäft besonders praktisch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt: Auch Schiedsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können wirksam sein – der Wille der Vertragsparteien steht im Vordergrund.

Warum ist das wichtig?

Schiedsgerichte bieten Unternehmen die Möglichkeit, Konflikte außerhalb staatlicher Gerichte zu lösen. Die Parteien können dabei vieles selbst festlegen, zum Beispiel:

  • den Ort des Verfahrens
  • die Sprache
  • die Auswahl der Schiedsrichter

Gerade bei grenzüberschreitenden Verträgen sorgt das oft für mehr Planungssicherheit.

Unsicher war bislang jedoch häufig, ob Schiedsklauseln auch dann Bestand haben, wenn sie in AGB enthalten sind.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Im Verfahren I ZB 48/24 hat der BGH entschieden:

  • Eine Schiedsklausel ist grundsätzlich eigenständig zu bewerten.
  • Sie bleibt selbst dann wirksam, auch wenn Regeln zur konkreten Ausgestaltung des Verfahrens rechtlich problematisch sein könnten.

Damit stärkt der BGH die Verlässlichkeit von Schiedsvereinbarungen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr.

Fortentwicklung durch die Obergerichte

Die Grundsätze des BGH werden inzwischen auch von den Obergerichten übernommen. So hat das Bayerische Oberste Landesgericht im Beschluss vom 21.01.2026 die Linie des Bundesgerichtshofs ausdrücklich bestätigt.

Während es beim BGH noch um Schiedsklauseln im Zusammenhang mit Baubedingungen (VOB- Vertrag) ging, werden diese Grundsätze nun auch auf den internationalen Warenverkehr übertragen.

Das zeigt: Schiedsgerichte gewinnen branchenübergreifend weiter an Bedeutung – besonders im grenzüberschreitenden Handel.

Relevanz für die Vertragsgestaltung

Die Entscheidungen zeigen: AGB können auch dazu genutzt werden, Streitigkeiten gezielt über Schiedsgerichte zu lösen. Gerade im internationalen Geschäft ist die private Schiedsgerichtsbarkeit oft schneller, vertraulicher und weltweit besser durchsetzbar als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten.

Unternehmen sollten daher bei der Vertragsgestaltung frühzeitig überlegen,

  • ob eine Schiedsklausel in den AGB sinnvoll ist,
  • welche Schiedsinstitution passen könnte, und
  • ob die Besetzung des Schiedsgerichts praxistauglich geregelt werden sollte.

So lässt sich bereits im Vertrag klar festlegen, wie Konflikte im Ernstfall effizient gelöst werden können.

Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Schiedsgerichtsbarkeit deutlich: Der Wille der Parteien zählt – auch in AGB. Für Unternehmen ist dies ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und einer planbaren Streitbeilegung, insbesondere im internationalen Handel.

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden: peter.wagner@jordan-ra.com

Ablehnende presserechtliche Auskunftsentscheidungen von Behörden: Kein Realakt, sondern Verwaltungsakt

Soweit eine Behörde einen presserechtlichen Auskunftsanspruch ablehnt, liegt darin - gegen die noch herrschende Meinung - kein Realhandeln, sondern eine Regelung der Rechtsposition der Presse und insofern ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 VwVfG (bzw. LVwVfG). Dies hat das OVG Schleswig diurch Beschl. v. 17.10.2025 – Az. 6 MB 28/25 entschieden.

Zum Sachverhalt: Im streitgegenständlichen Verfahren hatte die BILD-Zeitung des Axel Springer Verlags Auskunft zu einem sexualstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren begehrt und eine Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Flensburg adressiert. Diese verweigerte die Auskunft hinsichtlich der Anspruchsgrundlage des Informationsrechts der Presse nach § 4 Landespressegesetz Schleswig-Holstein. Der Verlag hat entschieden, das Land Schleswig-Holstein zu verklagen. Im Eilverfahren wurde eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Staatsanwaltschaft zur Auskunft verpflichtet werden sollte.

Die materiell- und verfahrensrechtliche Einordnng dieser praxisrelevanten Entscheidung und Bedeutung für den Auskunftsanspruch und die Pressefreiheit kommentiert Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen in der GRURprax 24/2025, S. 837 vom 19.12.2025 (Verlag C.H.Beck). Rechts- und Gestaltungshinweise für Antragsteller und für Behörden werden gegeben.

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