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19.05.2025
Bye-bye, Kostenfresser – Administrative Abläufe rechtssicher optimieren mittels Automatisierung & KI
Die aktuelle Relevanz von Kostendruck und Optimierungsbedarfen von Unternehmen soll sich verbinden mit Fragen bei der spezifischen Umsetzung von Optimierungs- und Kosteneinsparungsprojekten. Hierbei wollen wir die beiden Faktoren der Datennutzung und künstlichen Intelligenz sowie rechtlicher Faktoren bei der Umgestaltung von Unternehmensprozessen und Organisationen wie dem Einsatz entsprechend technischer Lösungen kombinieren.
Der Schwerpunkt liegt in der Schnittmenge zwischen Optimierung von Geschäftsabläufen, Nutzung von Unternehmensdaten sowie Aspekten rechtssicherer Anwendung sowohl auf IT- als auch auf organisatorischer Seite bei Umsetzung von Effizienzvorhaben.
Zielgruppe:
Mitarbeiter in der Unternehmensentwicklung, Führungskräfte, Unternehmer und auch Projektleiter für Digitalisierungsprojekte
Zur Anmeldung: IHK-Veranstaltung (hier abrufbar)
Referenten:
Professor Dr.-Ing. Stefan Waitzinger und Dr. Thomas A. Degen
Inhalte:
- Werkzeuge zum Auffinden von Optimierungspotenzialen in administrativen Unternehmensprozessen
- Cases zur Prozessautomatisierung mittels KI, Robotic Process Automation und anderen datenbasierten Softwareanwendungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI und datengetriebenen Lösungen in Unternehmen
- Auswirkungen von Re-Organisationsvorhaben aus arbeitsrechtlicher Sicht
- Praktische Anwendungsbeispiele und Fallstudien zu erfolgreichen Effizienzsteigerungsprojekte
Dozent zu Fragen zur KI-Nutzung im Rahmen kollektivrechtlicher Arbeitsrechtsfragen
Herr Rechtsanwalt Schindele wird vom 19.05. – 21.05.2025 im Rahmen einer abgeschlossenen Seminarveranstaltung zu den mitbestimmungsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung von KI-Anwendungen als Dozent tätig sein. Die Nutzung von KI innerhalb eines Unternehmens bringt immer viel Herausforderungen – sowohl technischer, aber auch juristischer Natur - mit sich. Durch die neu geschaffene KI-Verordnung der EU sollen Regelungen den Schutz der Menschen vor einer nicht zulässigen KI-Nutzung sicherstellen und verbessern. Die Fragestellung des Schutzes der beschäftigten Arbeitnehmer/innen vor einer ungerechtfertigten Überwachung oder auch Fragen der Haftung werden ebenso Gegenstand der der Veranstaltung sein, wie Fragen der Mitbestimmung in diesem schnell an Bedeutung gewinnenden Themas.