News & Events

  • News & Events

NEWS & EVENTS

EVENTS · VERANSTALTUNGEN

< September 2026 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30      
Freitag, 23.10.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Mittwoch, 25.11.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Eine vorgelagerte Versetzung im Rahmen der Vorbereitung eines Betriebs(teil)übergangs ist weiterhin möglich

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschl. v. 1805.2026 – 6 AZN 90/26) hat erneut bestätigt, dass eine Versetzung von Arbeitnehmern in einen später auszugliedernden Betrieb(-steil) bereits vor dessen Ausgliederung zulässig ist. Eine solche Zuordnungsentscheidung stelle weder eine unzulässige Umgehung des § 613a BGB, noch konkret einen Verstoß gegen das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB dar.

Die Entscheidung stärkt in gerade schwierigen wirtschaftlichen Zeiten die Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen bei Umstrukturierungen und schafft zugleich Rechtssicherheit. Unternehmen können vorbereitend Strukturen schaffen, die es ihnen erlauben, Betriebsteile so zu gestalten und mit Personal zu besetzen, dass diese an einen neuen Inhaber übergehen können und für eine Übernahme attraktiv sind. Damit können Umstrukturierungen flexibeler gestaltet werden.

Das Gericht führt aus, dass eine übergangsfähige wirtschaftliche Einheit auch eigens zur Vorbereitung eines Betriebs(teil)übergangs geschaffen werden könne. Dabei sei unerheblich, wie lange diese Einheit vor dem Übergang bestanden hat. Entscheidend sei allein, dass sie bereits vor dem Übergang organisatorisch verselbständigt sei und vom Erwerber identitätswahrend fortgeführt wird.

Damit sei auch vorgelagerte Versetzung der Arbeitnehmer in diese neu geschaffene Einheit zulässig. Der Gesetzgeber habe bewusst davon abgesehen, solche Zuordnungsversetzungen zu verbieten. Arbeitnehmer werde vielmehr durch das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB davor geschützt, gegen ihren Willen einen neuen Arbeitgeber zu erhalten. Deshalb scheide auch eine analoge Anwendung des Kündigungsverbots des § 613a Abs. 4 BGB auf Versetzungen aus.

Die Wirksamkeit einer solchen Versetzung beurteilt sich jedoch ausschließlich nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Maßgeblich ist für eine wirksame Versetzung insbesondere,

  • sie ist vom Direktionsrecht (§ 106 GewO) gedeckt,
  • die arbeitsvertraglichen Grenzen werden gewahrt,
  • sie erfolgt nach billigem Ermessen und – soweit erforderlich –
  • unter Beachtung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte.

Eine Versetzung ist damit nur unwirksam, wenn sie im konkreten Einzelfall gegen diese allgemeinen Anforderungen verstößt.

Gerne unterstützen wir bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen in diesem Kontext.

 

Rechtsanwalt Tilo Schindele                                            Marlen Fischer (stud. iur.)

Nachhaltigkeit durch wirksame Exportkontroll-Compliance

Wir beraten Unternehmen bei der Einführung und Weiterentwicklung wirksamer Exportkontroll-Compliance, um rechtliche Risiken zu minimieren, internationale Geschäftsbeziehungen abzusichern und nachhaltige Unternehmensführung zu gewährleisten.

Exportkontrollrecht ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – es ist ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung im internationalen Handel. Gerade in einer global vernetzten Wirtschaft stehen Unternehmen vor der Herausforderung, komplexe Vorschriften zu Exportbeschränkungen, Embargos und Sanktionslisten einzuhalten. Das Exportkontrollrecht dient dabei nicht nur der Einhaltung politischer und sicherheitsrelevanter Ziele, sondern schützt Unternehmen auch vor erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.

Die Bedeutung wird oft unterschätzt: Bereits kleine Verstöße – etwa durch unzureichende Prüfprozesse oder fehlende interne Kontrollen – können gravierende Folgen haben. Dazu zählen:
• Hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche
• Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern
• Lieferstopps und Ausschluss von internationalen Märkten
• Persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Compliance-Verantwortliche

Ein funktionierendes Exportkontrollsystem ist daher kein „Nice-to-have“, sondern essenziell. Unternehmen sollten klare Prozesse etablieren, Mitarbeitende regelmäßig schulen und Risiken frühzeitig identifizieren.

Unser Fazit: Wer Exportkontrollrecht ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst, sondern sichert auch nachhaltig seine Wettbewerbsfähigkeit. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tilo Schindele. Gerne unterstützen wir.

 

News-Archiv

Abonnieren Sie unseren Newsletter

In unregelmäßigen Abständen erhalten Sie dann informative, relevante Inhalte zu unseren Beratungsschwerpunkten
und aktueller Rechtsprechung, zu Gesetzen und Verordnungen, über die Kanzlei sowie zu kommenden
Veranstaltungen  und Vorträgen. Sie können sich jederzeit abmelden.