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Donnerstag, 18.09.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Montag, 06.10.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Mittwoch, 12.11.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Zur Reichweite der Rechtskraft eines Feststellungsurteils im Urheberrecht

Das OLG Frankfurt a. M. hat eine praxisrelevante Entscheidung getroffen zum Urheberrecht, Verlags- und Designrecht sowie EU-Zivilverfahrensrecht (Urteil v. 18.3.2025 – 11 U 33/24).

Die Leitsätze des Gerichts lauten:

  1. Lässt sich die Reichweite der Rechtskraft eines Feststellungstenors nur durch Auslegung unter Berücksichtigung von Tatbestand und Entscheidungsgründen ermitteln, sind auch im Tatbestand (§ 313 II 2 ZPO) enthaltene Verweise auf konkret benannte Anlagen mitzuberücksichtigen.
  2. Grundlage der Auslegung ist der dem Gericht bei der Abfassung der Entscheidung bekannte Sachverhalt. Lassen spätere, bei der Entscheidungsfindung nicht in den Prozess eingeführte Erkenntnisse die Entscheidung im Nachherein als nicht mit einer EU-Verordnung konform erscheinen (Art. 8 I, III Rom II-VO), führt der Grundsatz des „effet utile“ nicht zu einer einschränkenden Auslegung der Rechtskraft des Tenors. Das Unionsrecht gebietet es vielmehr einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Vorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn einer mit Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (EuGH, Urteil v. 9.4.2024 – C-582/21). (Leitsätze des Gerichts)

Praxistipp: Im Gesamtkontext müssen betroffene Unternehmen auf der Rechtsfolgenseite beachten, dass sich eine Haftung nach deutschem Urheberrecht für Verbreitungshandlungen im Ausland ergeben kann, die nach Art. 8 I Rom II-VO nach ausländischem Urheberrecht zu beurteilen wären.

Die Entscheidung wird besprochen in GRUR-Prax 2025, 424 von Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen, Fachanwalt für IT-Recht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV), Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), Partner der Jordan & Wagner RA GmbH, Stuttgart.

Neue Entwicklungen im Exportkontrollrecht

Der amerikanische Präsident hat bei seinem Staatsbesuch in Saudi-Arabien am 13.05.2025 angekündigt, die Sanktionen gegen Syrien vollständig abzuschaffen. Das wäre nach vielen Jahren des quasi-Totalembargos ein großer Schritt. Sollten die Sanktionen wirklich beendet werden, wird dies eine erhebliche wirtschaftliche Chance für den Staat Syrien sein, um zu einer wirtschaftlichen Stabilität zu gelangen.

Auch europäische Unternehmen könnten dann vermehrt in Syrien investieren. Bislang war es Nicht-US Unternehmen aus Drittstaaten (zum Beispiel Deutschland) wegen des sog. US-Re-Exportrechts de facto untersagt, mit Syrien wirtschaftliche Beziehungen einzugehen. Sie liefen Gefahr, vom Handel mit den USA ausgeschlossen oder zumindest sanktioniert zu werden. Es bleibt spannend, ob und wie der amerikanische Präsident seine Zusage erfüllt. Tut er dies, so wird dies auch für die deutsche Wirtschaft zu erheblichen Chancen in Syrien führen.

Abzuwarten ist, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU geschaffen werden, diese Chancen erfolgreich umzusetzen. Auch wenn die Umsetzung der Ankündigung sicherlich nicht von heute auf morgen geschieht, darf man gespannt sein, wie die EU reagiert und ob und in welchem Umfang sie ihrerseits Handelshemmnisse aufhebt. Nicht nur durch direkte Investitionen und Handel mit Unternehmen des syrischen Staates profitieren davon, sondern indirekt kann auch der Handel mit Unternehmen aus den USA können von der Entwicklung profitieren. Deutsche Unternehmen liefen nicht mehr Gefahr, wegen Verstoßes gegen das US-Re-Exportsrechts von den US-Behörden sanktioniert zu werden.

Jordan & Wagner wird die Entwicklung für Sie weiter verfolgen und steht gerne zu Fragen der Exportkontrolle zur Verfügung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tilo Schindele

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