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Mandantenbereich

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist für uns natürliche Selbstverpflichtung. Als absolut geschützte Geheimnisträger setzen wir uns für ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit ein. Sämtliche für unsere Mandanten betreuten vertraulichen Mandantenakten werden auf separaten Servern, die nicht mit dem Internet verbunden sind, geführt.

Für die unmittelbare Kommunikation mit unseren Mandanten bieten wir herkömmliche und neueste Kommunikationstechnologien, Verschlüsselungsverfahren sowie den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen an.

Bei der von uns beworbenen Rechtsberatung handelt es sich um ein kommerzielles Angebot. Wir klären unsere Mandanten frühzeitig über mögliche Kosten- und Prozessrisiken auf. Unsere Mandanten haben von Anfang an Planungssicherheit, da wir grundsätzlich auf Stundenhonorarbasis (Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 4 RVG) arbeiten.

Eine an uns gerichtete E-Mail mit der Bitte, dass wir tätig werden sollen, ist ein Antrag, dessen ausdrückliche Annahme wir uns vorbehalten. Ein Rechtsberatungsvertrag kommt demnach erst mit Zugang unserer Annahmeerklärung bei unserem Mandanten und nach Vereinbarung der individuellen Mandats- und Vergütungsvereinbarung zustande. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter Umständen einen Kostenvorschuss fordern, und dass der Gebührenanspruch mit dem ersten Tätigwerden entsteht. Anwaltsrechnungen erbitten wir per Banküberweisung zu begleichen.

Im Bedarfsfall vermitteln wir unseren Mandanten für spezielle Beratungsleistungen unsere Kooperationspartner: Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, Sicherheitsexperten.

Planungssicherheit und Kosten

Bei der von uns beworbenen Rechtsberatung handelt es sich um ein kommerzielles Angebot. Wir klären unsere Mandanten frühzeitig über mögliche Kosten- und Prozessrisiken auf. Unsere Mandanten haben von Anfang an Planungssicherheit, da wir grundsätzlich auf Stundenhonorarbasis (Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 4 RVG) arbeiten.

Individuelle Beratung und Vertretung

Eine an uns gerichtete E-Mail mit der Bitte, dass wir tätig werden sollen, ist ein Antrag, dessen ausdrückliche Annahme wir uns vorbehalten. Ein Rechtsberatungsvertrag kommt demnach erst mit Zugang unserer Annahmeerklärung bei unserem Mandanten und nach Vereinbarung der individuellen Mandats- und Vergütungsvereinbarung zustande.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter Umständen einen Kostenvorschuss fordern, und dass der Gebührenanspruch mit dem ersten Tätigwerden entsteht. Anwaltsrechnungen erbitten wir per Banküberweisung zu begleichen.

Im Bedarfsfall vermitteln wir unseren Mandanten für spezielle Beratungsleistungen unsere Kooperationspartner: Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, Sicherheitsexperten.

Verschlüsselte Kommunikation

Auf Wunsch versenden wir E-Mails auch mit qualifizierter elektronischen Signatur und/oder verschlüsselt.  Für die verschlüsselte Kommunikation per E-Mail verwenden Sie bitte unseren öffentlichen GPG-Schlüssel/PublicKey,
den wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen: