Neue Entwicklungen im Exportkontrollrecht
Exportkontrolle für Hersteller, Händler, E-Commerce-Unternehmer
Der amerikanische Präsident hat bei seinem Staatsbesuch in Saudi-Arabien am 13.05.2025 angekündigt, die Sanktionen gegen Syrien vollständig abzuschaffen. Das wäre nach vielen Jahren des quasi-Totalembargos ein großer Schritt. Sollten die Sanktionen wirklich beendet werden, wird dies eine erhebliche wirtschaftliche Chance für den Staat Syrien sein, um zu einer wirtschaftlichen Stabilität zu gelangen.
Auch europäische Unternehmen könnten dann vermehrt in Syrien investieren. Bislang war es Nicht-US Unternehmen aus Drittstaaten (zum Beispiel Deutschland) wegen des sog. US-Re-Exportrechts de facto untersagt, mit Syrien wirtschaftliche Beziehungen einzugehen. Sie liefen Gefahr, vom Handel mit den USA ausgeschlossen oder zumindest sanktioniert zu werden. Es bleibt spannend, ob und wie der amerikanische Präsident seine Zusage erfüllt. Tut er dies, so wird dies auch für die deutsche Wirtschaft zu erheblichen Chancen in Syrien führen.
Abzuwarten ist, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU geschaffen werden, diese Chancen erfolgreich umzusetzen. Auch wenn die Umsetzung der Ankündigung sicherlich nicht von heute auf morgen geschieht, darf man gespannt sein, wie die EU reagiert und ob und in welchem Umfang sie ihrerseits Handelshemmnisse aufhebt. Nicht nur durch direkte Investitionen und Handel mit Unternehmen des syrischen Staates profitieren davon, sondern indirekt kann auch der Handel mit Unternehmen aus den USA können von der Entwicklung profitieren. Deutsche Unternehmen liefen nicht mehr Gefahr, wegen Verstoßes gegen das US-Re-Exportsrechts von den US-Behörden sanktioniert zu werden.
Jordan & Wagner wird die Entwicklung für Sie weiter verfolgen und steht gerne zu Fragen der Exportkontrolle zur Verfügung.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tilo Schindele