News-Details

Haftung bei Fehler bei der Anbindung von Arztpraxen – Telematik-Infrastruktur (TI) der Gematik auf dem Prüfstand

Rechtliche Analyse der von c’t aufgedeckten Datenschutzprobleme in der Telematik-Infrastruktur

Ein von c’t aufgedecktes Datenschutzproblem in der digitalen Medizin-Infrastruktur zeitigt unterschiedliche juristische Interpretationen des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Bundesgesundheitsministeriums.

Gegenwärtig herrscht Streit darüber, wer für das von c’t aufgedeckte Datenschutzproblem in der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen verantwortlich ist. Ärzte befürchten hohe Kosten und einem immensen Reputationsschaden, wenn sie für Fehler in den Konnektoren geradestehen sollen.

Rechtsanwalt Dr. Arnd-Christian Kulow, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter – DSB (TÜV-SÜD), Zertifizierter Auditor für Datenschutz – DAS  (TÜV-SÜD), Zertifizierter Beauftragter für QM nach DIN EN ISO 9001:2015 (QM-B) (TÜV SÜD) arbeitet den Sachverhalt und die Rechtslage zu dieser brandaktuellen Thematik anschaulich auf in seinem aktuellen Beitrag „Digitalisierung vor dem Kadi? Wer für Fehler bei der Anbindung von Arztpraxen haftet“ in c’t 2022, Heft 12, S. 170 ff., https://www.heise.de

Praxisempfehlung: Ärzten und medizinischen Berufsausübungs- und Versorgungseinrichtungen wird empfohlen, Projekte rund um die Anwendung von IT-Systemen und Digitalisierung im Hinblick auf die Überprüfung und Vermeidung von Haftungszenarien fachkundig anwaltlich überprüfen zu lassen. Es lohnt sich, Entwicklungen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie juristische Auffassungen von Vertretern der IT-Industrie, der öffentlichen Hand (Ministerien) und des Kammer-/Verbandswesens nicht unkritisch als „Gesetz“ hinzunehmen, sondern vielmehr zu überprüfen.

Ihr Ansprechpartner der Rechtsanwälte/Fachanwälte und Datenschutzbeauftragten aus der Practice Group IT / Data / IP der Jordan & Wagner RA GmbH:

Dr. Arnd-Christian Kulow

Zurück