News-Archiv

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2025

NEU: Fast-Track-Gerichtsverfahren in englischer Sprache für internationale Handelsstreitigkeiten in Stuttgart

Der 1. April 2025 ist der Beginn einer neuen Ära für die deutsche Justiz: Spezialisierte Gerichte mit englischsprachigen Richtern. Die neue Gerichtsbarkeit bietet wettbewerbsfähige Dienstleistungen für internationale Handelsstreitigkeiten. Ähnlich wie die entsprechenden Institutionen in Zentren wie London und Paris steht diese Gerichtsbarkeit ausschließlich der Wirtschaft offen.

Mobile Commerce - Erfolgsfaktoren, Zukunftstrends und die rechtlichen und gestalterischen Parameter

Akademie IT-Recht - IHK Reutlingen - Praxisveranstaltung mit Jordan & Wagner RA GmbH

Die IHK Reutlingen hat mit dem Netzwerk E-Commerce ein interessantes Jahresprogramm erstellt. Dieses beginnt am 15.03.2023 um 17:30 Uhr mit der Praxisveranstaltung zum M-Commerce von Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen.

Mobile Commerce prägt bereits seit Jahren den Onlinehandel und bietet nach wie vor Wachstumschancen. Gleichzeitig stellt der Vertrieb über mobile Endgeräte viele Unternehmen vor Herausforderungen und grundsätzliche Fragen bezüglich der passenden Strategie sowie der Gestaltung der Kanäle.

Als Experte im Onlinevertrieb setzt sich Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen von der Kanzlei Jordan & Wagner intensiv mit den rechtlichen und gestalterischen Parametern sowie den Erfolgsfaktoren und Zukunftstrends im Mobile Commerce auseinander.

In seinem Vortrag beim IHK-Netzwerk E-Commerce gibt er unter anderem einen Einblick in aktuelle Herausforderungen, Best Practice Beispiele und entscheidende Punkte zur Umsetzung erfolgreicher Strategien im mobilen Onlinehandel.

Mobile Commerce - Erfolgsfaktoren, Zukunftstrends und die rechtlichen und gestalterischen Parameter - Praxisseminar, Netzwerktreffen: Hier geht es zur Anmeldung: IHK Reutlingen, 15.03.2023

Zum Programm und zur Anmeldung bei der IHK Reutlingen: https://veranstaltungen.ihkrt.de/mobile_commerce

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Umsetzungsbedarf für Hersteller, Händler, Importeure

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, BGBl. 2021 I, 2970), tritt am 28.06.2025 in Kraft und legt Barrierefreiheitsanforderungen fest für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Betroffen sind der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, sowie der Personenverkehr und Fintech-, Bankdienstleistungen. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ wird die Barrierefreiheit erstmals auch für private Wirtschaftsakteure verpflichtend. Kleinstunternehmen, d.h. Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von max. 2 Mio. EUR erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf max. 2 Mio. EUR beläuft), sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.

 

Reform der Grundsteuer – Wenn sich der Grundsteuerbetrag plötzlich vervielfacht, was ist zu tun?

Rechtliche Hinweise zur Grundsteuerreform

Die Städte und Gemeinden versenden derzeit die nach der Grundsteuerreform aktualisierten Grundsteuerbescheide.

Dagegen wurden die Grundsteuerwertbescheide der Finanzämter zumeist bereits im vergangenen Jahr verschickt. Dies ist die eigentliche rechtliche Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer, der den neu berechneten Wert des Grundstücks widerspiegelt. Die Gemeinden ermitteln unter Anwendung des jeweils festgesetzten Hebesatzes den Endbetrag der Grundsteuer, der dann im Grundsteuerbescheid ausgewiesen wird.