News-Archiv

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Mai 2025

Neue Entwicklungen im Exportkontrollrecht

Der amerikanische Präsident hat bei seinem Staatsbesuch in Saudi-Arabien am 13.05.2025 angekündigt, die Sanktionen gegen Syrien vollständig abzuschaffen. Das wäre nach vielen Jahren des quasi-Totalembargos ein großer Schritt. Sollten die Sanktionen wirklich beendet werden, wird dies eine erhebliche wirtschaftliche Chance für den Staat Syrien sein, um zu einer wirtschaftlichen Stabilität zu gelangen.

Auch europäische Unternehmen könnten dann vermehrt in Syrien investieren. Bislang war es Nicht-US Unternehmen aus Drittstaaten (zum Beispiel Deutschland) wegen des sog. US-Re-Exportrechts de facto untersagt, mit Syrien wirtschaftliche Beziehungen einzugehen. Sie liefen Gefahr, vom Handel mit den USA ausgeschlossen oder zumindest sanktioniert zu werden. Es bleibt spannend, ob und wie der amerikanische Präsident seine Zusage erfüllt. Tut er dies, so wird dies auch für die deutsche Wirtschaft zu erheblichen Chancen in Syrien führen.

Abzuwarten ist, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU geschaffen werden, diese Chancen erfolgreich umzusetzen. Auch wenn die Umsetzung der Ankündigung sicherlich nicht von heute auf morgen geschieht, darf man gespannt sein, wie die EU reagiert und ob und in welchem Umfang sie ihrerseits Handelshemmnisse aufhebt. Nicht nur durch direkte Investitionen und Handel mit Unternehmen des syrischen Staates profitieren davon, sondern indirekt kann auch der Handel mit Unternehmen aus den USA können von der Entwicklung profitieren. Deutsche Unternehmen liefen nicht mehr Gefahr, wegen Verstoßes gegen das US-Re-Exportsrechts von den US-Behörden sanktioniert zu werden.

Jordan & Wagner wird die Entwicklung für Sie weiter verfolgen und steht gerne zu Fragen der Exportkontrolle zur Verfügung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tilo Schindele

KI-Technologien, Projekt-Parameter und Spezifika bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden

Diese hochaktuelle Praxisthematik der künstlichen Intelligenz (KI) mit Grundlagen, Analyse und Framework für Projektsteuerung und Risikomatrix wird von Dr. Thomas A. Degen und Prof. Dr.-Ing. Stefan Waitzinger behandelt. In der Fachzeitschrift apf (Zeitschrift für die staatliche und kommunale Verwaltung), apf 4/2025, S. 109 ff. stellen Degen/Waitzinger im zweiten Teil des Beitrags die KI-Technologien, Projekt-Parameter und Spezifika bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden heraus.

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt in Behörden, kritischer Infrastruktur und Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Während KI-Technologien erhebliches Potenzial zur Effizienzsteigerung und Automatisierung bieten, stellen sie gleichzeitig hohe Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und regulatorische Compliance.[1] Die Implementierung solcher Systeme erfordert eine präzise Planung, um technologische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.[2]

In dem zweiten Teil der Beitragsreihe widmen sich Degen/Waitzinger den zentralen Elementen relevanter KI-Technologien sowie den Rahmenbedingungen für deren produktiven Einsatz in behördlichen und administrativen Strukturen.

Dabei werden spezifische Integrationsmöglichkeiten betrachtet, technische Parameter sowie die notwendigen Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Nutzung. Zudem werden  Herausforderungen analysiert, die sich insbesondere im öffentlichen Sektor ergeben, darunter regulatorische Vorgaben, begrenzte personelle Ressourcen und Budgetrestriktionen.

Der Beitrag liefert praxisnahe Handlungsempfehlungen, um KI-Projekte effektiv zu planen und zu kontrollieren. Ziel ist es, Organisationen dabei zu unterstützen, eine strategische Herangehensweise für den verantwortungsvollen KI-Einsatz zu entwickeln – unter Berücksichtigung technologischer, ethischer und rechtlicher Aspekte.

 

[1]           Heinemann, Warum und wie Verwaltung generative KI einsetzen sollte, Innovative Verwaltung 46, 17–19 (2024). Vgl. zu Governance Risk & Compliance (GRC) Teil 1 der Reihe in apf 11-12/2024, S. 314, 317.

[2]           OECD-Bericht zu Künstlicher Intelligenz in Deutschland, OECD-Publishing, Paris (2024).

Neu: Elektronischer Rechtsverkehr - Workbook zur Digitalisierung - 3. Auflage 2025

Der Justizstandort Deutschalnd wird immer digitaler. In der 3. Auflage des Buches "Elektronischer Rechtsverkehr" werden die aktuellen Technik- und Rechtsenwicklungen behandelt wie beA-Mobil, beSt, KI, OZG, eIDAS 2.0, NIS2.

Wie digital sind Gerichte, Verwaltungsbehörden, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsabteilungen wirklich?  In der Neuauflage des Workbooks behandeln die Autoren Degen/Emmert die Themenfelder Digitalisierung, Datenschutz, IT-Sicherheit und Technologie-Entwicklungen, Apps, Cloud, KI, Kollaboration, Langzeitarchivierung, ersetzendes Scannen, Beweisrecht, E-Government und Compliance für Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Justiz, Behörden und Unternehmen. Mehr zum Buch von Degen/Emmert beim Verlag C.H.Beck.