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Die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management

Wer im globalen Wettbewerb steht, wer exportiert, Kapital im Ausland investiert, oder Unternehmen im In- oder Ausland gründen oder führen will, braucht kompetente Beratung.

Die JORDAN & WAGNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf Unternehmen des exportorientierten Mittelstandes spezialisiert.

Rechtssicherheit sollte bei der Erschließung neuer, nationaler und internationaler Märkte und um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, eine Grundvoraussetzung sein.

Seit 01.01.2000 beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei den Themen #Business Transformation und #Digitalisierung.

Seit 25 Jahren erweitern wir hierzu unser Leistungsportfolio kontinuierlich – stets im Einklang mit den sich wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Spezialisierung und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Beratung auf höchstem Niveau anzubieten.

Mit der konsequenten Ausrichtung auf #Informationstechnologie, #Datenschutz, #Gewerblicher Rechtsschutz, # Handel & Vertrieb, #Wirtschaftsrecht, beraten wir Produzierende-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.

Ob  Start-up  oder börsennotierter   Weltmarktführer, ob  KMU oder international tätiger Technologiekonzern, ob  Hidden Champion oder etablierter Markenhersteller, wir bilden die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management.

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Mittwoch, 12.11.2025

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Montag, 24.11.2025

Was Ihr Unternehmen jetzt über Künstliche Intelligenz und den EU AI Act wissen muss

Liebe Whistleblower-Helpdesk Kunden und Kundinnen,

exklusiv für Sie organisiert die Degen Deicke Wagner GmbH am 24.11. 2025 (ab 18:00 Uhr) einen kostenfreien Workshop in Partnerschaft mit der K11 Consulting GmbH.

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Was Ihr Unternehmen jetzt über Künstliche Intelligenz und den EU AI Act wissen muss
Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie verändert bereits heute Geschäftsprozesse, Entscheidungswege und ganze Branchen. Mit dem EU AI Act tritt nun der erste umfassende Rechtsrahmen in Kraft, der den verantwortungsvollen und sicheren Einsatz von KI-Systemen in Europa regelt und Unternehmen vor neue Pflichten stellt.

In diesem kompakten KI-Workshop erhalten Sie einen klaren Überblick über die rechtlichen Anforderungen und praktischen Auswirkungen des EU AI Act.
Unsere Experten Dr. Alexander Deicke und Hannes Deuerling von K11 vermitteln praxisnah:

- welche Risikoklassen der AI Act vorsieht
- welche Pflichten und Dokumentationsanforderungen auf Unternehmen zukommen
- wie Sie Governance und Compliance effektiv umsetzen
- sowie welche Fristen und Übergangsregelungen jetzt wichtig sind


Im Anschluss an den Workshop laden wir Sie zu einer offenen Diskussionsrunde bei Snacks und Getränken ein, in der Sie individuelle Fragen stellen und sich mit anderen Teilnehmenden austauschen können.

Als Teilnehmende*r erhalten Sie ein personalisiertes Zertifikat, das Ihre KI-Kompetenzen gemäß Artikel 4 des EU AI Act bestätigt – ein wertvoller Nachweis für Ihre fachliche Qualifikation im KI-Zeitalter.

Dauer: 1 Stunde Schulung + anschließende Diskussionsrunde (18:00-20:00 Uhr)
Ort: Alexanderstraße 8a, 70174 Stuttgart, 1.OG
Datum: 24. November 2025
Referenten: Dr. Alexander Deicke und Hannes Deuerling (K11 Consulting)

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Bitte geben Sie zeitnah und bis spätestens 17.11.2025 unter: info@whistleblower-helpdesk.de Rückmeldung, wer von Ihrem Unternehmen teilnehmen möchte. Die Teilnehmerzahl ist limitiert.

Dienstag, 25.11.2025

Gewerblicher Rechtsschutz: Praxis- und prüfungsrelevante Grundlagen wettbewerbsrechtlicher Aspekte für das operative Management im Handel

Handelsmanagement Teil 1: Wettbewerbs-/Markenrecht im 5. Semester

Teilnehmerkreis:
Eingeschriebene Studierende der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart im 5. Semester, Fakultät Wirtschaft (WHD 2022)
Vorlesungen RA Dr. Thomas A. Degen:
Di., 25.11.2025 (13:15 – 16:30 Uhr)
Di., 02.12.2025 (13:15 – 16:30 Uhr)
Mi., 03.12.2025 (9:00 - 12:15 Uhr und 13:15 - 16:30 Uhr)
Di., 09.12.2025 (13:15 – 16:30 Uhr)
Di., 16.12.2025 (13:15 – 15:45 Uhr)

Kurzbeschreibung Inhalt (Auszug):
Praxis- und prüfungsrelevante Grundlagen wettbewerbsrechtlicher Aspekte für den Handel mit zahlreichen Fallbeispielen und Rechts- und Gestaltungshinweisen für das operative Management, insbesondere in Zeiten der Digitalisierung und des Fernabsatzes:

Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz (Teil 1: Grundlagen)
Schutz des geistigen Eigentums – Urheberrecht – Markenrecht (Teil 2)
UWG und Kartellrecht (Teil 3)
Moderner Fernabsatz und Recht (Teil 4)
Vom Startup zum Markt-/Technologieführer (Teil 5)

Dozent / Lehrbeauftragter:
Dr. Thomas A. Degen

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV)

Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (DHBW)

Trainer der TÜV SÜD Akademie GmbH: IT-Compliance Manager - TÜV

Veranstalter:
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University Stuttgart
Fakultät Wirtschaft und Gesundheit
Studiengang BWL-Handel
Theodor-Heuss-Straße 2
70174 Stuttgart

https://www.dhbw-stuttgart.de/

Ort: DHBW Stuttgart

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

Was regelt der EU-Data-Act und warum besteht für Unternehmen Handlungsbedarf?

Der Data Act (DA) schafft europaweit verbindliche Regeln, wer wann Zugang zu Daten hat, wie sie geteilt werden müssen und welche Vertragspraxis unzulässig ist.

  1. Praktischer Regelungsinhalt und Inkrafttreten

Der DA trat am 11.01.2024 in Kraft; die Vorschriften gelten jedoch (weitestgehend) erst seit dem 12.09.2025. Der praktische Regelungsinhalt bezieht sich auf Daten aus vernetzten Produkten, IoT, B2B-, B2C-Sharing. Der DA bezweckt eine faire Wettbewerbsordnung für Cloud-/Datenmärkte.

Der Gesetzestext ist hier abrufbar: Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)

  1. Anwendungsfälle

Der DA betrifft folgende Anwendungsfälle:

  • Nutzerdaten aus vernetzten Produkten (IoT): Anwender von Smart-Geräten, wie beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, Smart-Home, erhalten Rechte, die Daten, die durch ihre Nutzung entstehen, selbst abzurufen und an Dritte weiterzugeben (z.B. Werkstatt, Dienstleister, 3rd-party analytics). Damit sollen neue Service- und Wettbewerbsoptionen generiert werden im Sinne der Digitalen Strategie Europas.
  • B2B-Datenzugriff für Wartung und Predictive Maintenance: Hersteller bzw. Betreiber müssen Daten in besonderen Fallkonstellationen an Vertragspartner bereitstellen, etwa zur Fernwartung oder Systemoptimierung
  • Öffentliche Stellen (B2G): Behörden können in speziellen Fällen Zugang zu Daten, bspw. für Notfälle, Katastrophenschutz, kritische Infrastruktur (KRITIS) verlangen, wobei zu beachten ist, dass Prozesse und Ausgleichsmechanismen statuiert werden.
  • Daten-/Wettbewerbsrecht durch Vertragskontrolle und Verbot unfairer Klauseln: Großanbieter dürfen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht mehr vertraglich den Zugang zu Daten oder die Weitergabe unbillig erschweren. Vertragliche „Take-it-or-leave-it“-Klauseln sind verboten. In diesem Kontext sind auch Regelungen zu nennen, die mehr Cloud-Fairness bringen sollen, wie etwa rechtstechnische Aspekte für die Portierung.
  • Intermediäre / Datentreuhänder und Standard-APIs: Für Datenvermittler (Intermediaries) bestehen Pflichten für standardisierte, maschinenlesbare Formate/APIs. Ziel ist es, Portabilität und Interoperabilität zu fördern.
  1. Pflichten und Risikomatrix für Unternehmen

Der DA bringt Pflichtenkataloge mit. Diese führen zur Empfehlung, eine DA-Risikomatrix vorzunehmen:

  • Datenzugriffs-/Bereitstellungspflichten: Wer Daten „hält“, muss Anfragen prüfen und ggf. maschinenlesbar liefern (ggf. gegen angemessene Entschädigung).
  • Dokumentations- und Transparenzpflichten: Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen, Formatangaben, Vergütungsstrukturen müssen einer Dokumentation zugeführt werden.
  • Vertragsmanagement: Rahmen-, Liefer-, Serviceverträge, AGB müssen auf die Verbote unfairer Klauseln und die neuen Zugangspflichten angepasst werden.
  • Compliance und Sanktionsrisiko: Unternehmen berücksichtigen, dass es nationale Durchsetzungsmechanismen und Bußgelder gibt.
  1. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Unternehmen wird dringend empfohlen, folgende Data Act-Agenda zu berücksichtigen:

  • Rechtssichere Rollen-/Pflichtzuweisung: Der Data Act definiert Rollen (Data-holder, Data-recipient, User, Intermediary). Zur Vermeidung von Pflichten- und Haftungsfallen bedarf es einer GAP-Analyse.
  • Vertrags- und IP-Risiken (Trade Secrets): Datenfreigabe kann Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse tangieren. Daher müssen rechtstechnische Lösungen entwickelt werden, wie etwa zur Daten-Minimierung, technische Safeguards etc.
  • Technik und Prozesse: Daten müssen in strukturierten, standardisierten Formaten bereitstellbar sein. Unternehmen haben technische Anpassungen (APIs, Auth, Logging) sicherzustellen.
  • Compliance und Dokumentations-/Rechenschaftspflichten: Dokumentation, zu Prozessen, Datenschutzfolgenabschätzungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen sind wesentliche Pflichtprogramme. Denn Behördenprüfungen und zivilrechtliche Ansprüche machen belastbare Nachweise notwendig.

Ihre Ansprechpartner bei Jordan & Wagner für Beratung und Compliance-Checks:

Peter Wagner, Dr. Thomas A. Degen, Tilo Schindele, Mathias Lang LL.M.,  Marzia Carla Iosini, LL.M.

 

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