Projekt- und Vertragsgestaltung

Recht der Erneuerbaren Energien

Projekt- und Vertragsgestaltung

Wir beraten Unternehmen, Grundstückseigentümer, Behörden und Verbände bei Projekten und der Anlagenrealisierung im Bereich der regenerativen Energien. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten im Recht der Erneuerbaren Energien liegt auf dem Recht der Solarenergie (Photovoltaik) sowie Windenergie.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bezweckt im Interesse eines Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung, eine Verringerung der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung, die Schonung fossiler Energieressourcen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Die rechtliche Begleitung der Projektrealisierung mit der Lösung vertrags-, grundstücks- und genehmigungsrechtlicher Fragestellungen sind in diesem Zusammenhang typische Beratungsfelder.

Die Beratung und außergerichtliche Vertretung sowie die Vertretung vor (Genehmigungs-)Behörden und Gerichten erstreckt sich auf das Immissionsschutz- und Umweltrecht, das Naturschutzrecht, das private und öffentliche Baurecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Immobilienrecht.

Es ist bekannt, dass im Bereich der Mobilität nicht mehr ausschließlich auf die Verbrennung fossiler Brennstoffe gesetzt werden kann. Elektro- und Batterie-Techniken benötigen jedoch auch Rohstoffe, die erst einmal abgebaut werden müssen, Ressourcen.

Eine gewisse Ambivalenz ist in vielen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen erkennbar. Auch im Bereich der immer weiter ausufernden IT, auch wenn diese die Arbeit wesentlich erleichtert. Umso besser erscheint es, wenn man nicht nur zwangsoptimistisch das Glas halb voll sehen will, obgleich es nahezu leer sein mag, sondern, wenn es tatsächlich mehr als halb voll ist. In diesem Kontext kommt „Green ICT“ oder „Green IT“ ins Spiel.

So erspart es wertvolle Ressourcen wie Geld, Zeit und schobt die Umwelt, wenn auf einen Inlands- oder Transatlantikflug verzichtet werden kann, weil Projektpartner mit einer neuen „Kollaborations-Software“ den im Bau befindlichen Produktionsstandort virtuell betreten können. Soweit die für die Computerleistungen benötigte Energie aus regenerativen Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser kommt, leistet die Technologie auch als „Green IT“ oder Green ICT“ einen weiteren wichtigen Fortschrittsbeitrag.

Ein Dach einer Werkhalle oder eines Rechenzentrums mit einer effizienten PV-Anlage zu versehen, die AC-mit der DC-Seite verbunden zu haben, die Wechselrichter ausgerichtet und alle Verträge „unter Dach und Fach gebracht zu haben“.

Die Begleitung bei den rechtlichen Umsetzungen in diesen und ähnlichen Bereichen dürfen unsere Mandaten von uns erwarten.

Streitschlichtung - außergerichtlich und gerichtlich

Bei Konflikten stehen wir Betroffenen ebenfalls zur Seite.

Ihre Ansprechpartner

Peter Wagner

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Dr. Thomas A. Degen

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Mathias Lang LL.M.

Fachanwalt für IT-Recht
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Tilo Schindele

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Dr. Arnd-Christian Kulow

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Sekretariat

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Rechtsanwaltsfachangestellte
Assistentin
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