Gewerbliche Schutzrechte

Markenrecht und Schutz des geistigen Eigentums

Gewerbliche Schutzrechte

Typische Arbeitsfelder betreffen das Markenrecht und den gewerblichen Rechtschutz. Eine Marke dient dem Schutz von Produkten und Dienstleistungen. Eine Marke kann Herkunfts-, Qualitäts- und Werbekennzeichen in einem und damit ein „Fingerabdruck“ sein.

Marken sind Zeichen aller Art, Begriffe, Logos, Slogans, Farben, Erkennungsmelodien, welche Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen.

Technische Erfindungen können demgegenüber mit einem Patent vor Nachahmung durch Konkurrenten geschützt werden.

Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können ferner als Gebrauchsmuster geschützt werden, soweit sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen.

Die äußere Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen kann durch eingetragene Designs geschützt werden.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Thomas A. Degen

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV Süd (DSB-TÜV)
E thomas.degen@jordan-ra.com
T 0711 255 404-60
F 0711 255 404-70

Judith Himmelseher

Geprüfte Rechtsfachwirtin
Assistentin
E judith.himmelseher@jordan-ra.com
T 0711 255 404-60
F 0711 255 404-70

Nadine Schneider

Rechtsanwaltsfachangestellte
Assistentin
E nadine.schneider@jordan-ra.com
T 0711 255 404-60
F 0711 255 404-70