IT-Recht · Informationstechnologierecht
Wir beraten Unternehmen, vom Start-up bis zum Technologieführer, Verbände, Behörden und Privatpersonen bei allen Rechtsfragen rund um IT / Digitale Transformation, das heißt zum Informationstechnologierecht (IT-Recht).
Bei Cloud Computing, SaaS, agilen Software-Entwicklungen wie Scrum, Apps und E-Commerce- und E-Government-Projekten und im Bereich Industrie 4.0 loten wir die rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten aus. Fragen der Haftung, des Datenschutzes, Urheberschutzes und der IT-Sicherheit sind dabei typische Beratungsfelder.
Wir beraten zu allen Rechtsfragen im IT- und Online-Business. Ein Schwerpunkt stellt dabei die Vertragsgestaltung dar, z.B. von Kauf-, Werk- und Mietverträgen in den verschiedenen Bereichen des IT-Rechts. Aber auch bei Streitigkeiten, unter anderem im Zusammenhang mit IT-Projektverträgen, Software-Entwicklung, Providerverträgen oder Problemen mit Rechenzentren, Serverfarmen und Computer-Systemen sowie bei IT-Sicherheitsanalysen und Hacker-Attacken helfen wir Ihnen weiter.
Unsere Beratung umfasst zudem die Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit von Medieninhalten im Bereich Social Media sowie im E- und M-Commerce. Gleichermaßen unterstützen wir Sie bei allen das Internet betreffenden Rechtsfragen, z.B. zum Affiliate-Marketing, zur Nutzung von Google Ads, SEO oder zum Marken- und Domain-Recht.
Darüber hinaus beraten wir Sie in Bezug auf die datenschutzrechtlich zulässige Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie entsprechende Informationspflichten. Wir beraten im individuellen und Konzern-Datenschutzrecht, als externe Datenschutzbeauftragte, bei Cross-Boarder-Datentransfer in Drittländer. Für Industrie, Mittelstand und Start-ups erstellen wir bedarfsgerecht die erforderlichen Datenschutzerklärungen und Datenschutz-Sicherheitskonzepte. Dabei empfehlen wir, die ab 25.05.2018 unmittelbare geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679, bereits jetzt zu beachten. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Absicherung der verantwortlichen Geschäftsleitung und des Unternehmens setzen wir auf einen DSGVO-Navigationsplan mit Praxisempfehlungen und Umsetzungsplan für Unternehmen und Verbände.
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen zu Anpassung von Datenschutz- und IT-Compliance und bringt erhebliche Haftungsverschärfungen.