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Die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management

Wer im globalen Wettbewerb steht, wer exportiert, Kapital im Ausland investiert, oder Unternehmen im In- oder Ausland gründen oder führen will, braucht kompetente Beratung.

Die JORDAN & WAGNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf Unternehmen des exportorientierten Mittelstandes spezialisiert.

Rechtssicherheit sollte bei der Erschließung neuer, nationaler und internationaler Märkte und um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, eine Grundvoraussetzung sein.

Seit 01.01.2000 beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei den Themen #Business Transformation und #Digitalisierung.

Seit 25 Jahren erweitern wir hierzu unser Leistungsportfolio kontinuierlich – stets im Einklang mit den sich wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Spezialisierung und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Beratung auf höchstem Niveau anzubieten.

Mit der konsequenten Ausrichtung auf #Informationstechnologie, #Datenschutz, #Gewerblicher Rechtsschutz, # Handel & Vertrieb, #Wirtschaftsrecht, beraten wir Produzierende-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen.

Ob  Start-up  oder börsennotierter   Weltmarktführer, ob  KMU oder international tätiger Technologiekonzern, ob  Hidden Champion oder etablierter Markenhersteller, wir bilden die Schnittstelle zwischen Recht, Technologie und Management.

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EVENTS · VERANSTALTUNGEN

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Dienstag, 21.04.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Mittwoch, 22.04.2026

EU DATA Act – Foundation

Basisschulung zum EU DATA Act

In diesem Training wird das notwendige Basiswissen zum neuen EU DATA Act für Personen vermittelt, die im Umfeld von IoT-Produkten, vernetzten Geräten, Software und Daten tätig sind. Kursteilnehmer lernen die Handlungsgrundsätze für eine sichere Entwicklung, Integration und sicheren Betrieb kennen. Der Data Act ist das „Herzstück und Fundament des europäischen Datenwirtschaftsrechts“ und von erheblicher Praxisbedeutung. Das Seminar wird in englischer Sprache gehalten

Dabei werden Sie in die Lage versetzt, einschlägige Normen des DATA Act kennenzulernen. Es werden die erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um die Pflichtumsetzung und Compliance-Strukturen, zu etablieren.

Inhalte im Überblick

  • Einführung in den Data Act / Zielsetzung der Verordnung
  • Anwendungsbereich
    • Betroffene Akteure
    • Erfasste Datenarten
  • Scope: Rechte und Pflichten
    • für Nutzer und Dateninhaber
    • für Dritte
    • für öffentliche Stellen
  • Vertragsrechtliche Gestaltungen
  • Effekte/Megatrends: Cloud-/Edge-Dienste & Interoperabilität
  • Konkurrenzverhältnis zu anderen Rechtsakten
  • Praxisanwendung / Fallstudien
  • Praxis-/Rechtsfolgen: Neue Compliance-Pflichten, Handlungs-/ Umsetzungsfristen
  • Workshop: Perspektive/Datenschutzbewertung aus Sicht von Industrie, Verwaltung, Verbrauchern

Dozent/Lehrbeauftragter/Trainer:

Peter Wagner

 

Veranstalter:

TÜV Süd Akademie GmbH

Westendstraße 160

80339 München

www.tuvsud.com/akademie

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-management/industrielle-it-sicherheit/1715022

Mittwoch, 20.05.2026

„Der Weg zur Beherrschung der IT-Compliance-Risiken“

Die rechtlichen, normativen und betriebsspezifischen IT-Compliance-Verpflichtungen werden zunehmend komplexer und unterliegen einer dynamischen Veränderung. Um dennoch Compliance-Verstöße, Haftungs- und Schadensrisiken nachhaltig zu vermeiden, ist die systematische Steuerung und Kontrolle der IT-Compliance mit Hilfe eines ganzheitlichen IT-Compliance-Managementsystems (IT-CMS) zielführend. In diesem Training erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die IT-relevanten Gesetze, Verordnungen und Standards. Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung verdeutlichen die Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten. Sie lernen, wie die IT-Compliance-Verpflichtungen in den Unternehmensprozessen eingehalten und die Compliance-Risiken reduziert werden können. Workshops aus der IT-Praxis ermöglichen es Ihnen, das Gelernte direkt in Ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.

Events-Archiv

NEWS · NACHRICHTEN

NIS-2: Umsetzungspflichten für Managementverantwortliche

Für Unternehmen und Behörden wurden am 05.12.2025 neue Informationssicherheits- und Risikomanagement-Pflichten verabschiedet mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsG, BGBl 2025 I Nr. 301, 05.12.2025). Dazu gehören auch Incident Management und Business Continuity Management. Es wurde eine neue - EU-weit harmonisierte - "IT-Compliance-Achse“ etabliert, die für den Binnenmarkt, die Wirtschaft und Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist. Es bestehen Pflichten für Einrichtungen in Sektoren mit hoher Kritikalität und in sonstigen kritischen Sektoren. Eine neue Einstufung in wichtig oder besonder wichtig / wesentlich ist abhängig von Schwellenwerten; bestimmte Einrichtiungen gehören aber auch unabhängig von ihrer Größe als Normadressaten in den Anwendungsbereich.

Das NIS2UmsG ändert als Artikelgesetz im Wesentlichen das BSI-Gesetz (BSIG) und weitere Gesetze, integriert Vorgaben aus dem früheren IT-Sicherheitsgesetz, erweitert diese sowohl qualitativ (höhere Anforderungen) als auch quantitativ (mehr Unternehmen betroffen).

Es gibt eine komplexe neue rechtstechnische Regulatorik, insbes. mit §§ 30, 28 ff. NIS2UmsG.

-ISTM (Informationssicherheits- und Technisches-Risikomanagement) und ISMS (Information Security Management System) etablieren mit allen diesbezüglichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen

-Registrierungspflicht beim BSI für betroffene Einrichtungen

-Sektorspezifisch: Umsetzung der Anforderungen aus § 5c EnWG durch IT-Sicherheitskataloge

-Governance-Ebene: Reporting- und Audit-Mechanismen

Wir beraten alle Normadressaten wie Unternehmen, Körperschaften zu den NIS-2-Umsetzungspflichten, Registrierungs- und Compliance-Aufgaben und Auswirkungen von NIS-2.

Eine besondere Empfehlung für eine Befassung mit dieser Materie geht an unseren Kooperationspartner, die TÜV Süd Akademie GmbH, die praxisgerechte Seminarangebote offeriert, in Präsenz, online und als Inhouse- und Customize-Variante ("NIS-2 für Managementverantwortliche - Die NIS-2-Richtlinie kompakt für Geschäftsleitungen". Diese Schulungsangebote sind hier abrufbar.

Zu den Fachreferenten für NIS-2 gehört hier auch Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen.

 

 

 

Stärkung der Schiedsgerichte: Der Wille der Parteien zählt, auch in AGB

Immer mehr Unternehmen vereinbaren in ihren Verträgen, dass Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden. Schiedsverfahren sind häufig schneller, vertraulicher und gerade im internationalen Geschäft besonders praktisch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt: Auch Schiedsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können wirksam sein – der Wille der Vertragsparteien steht im Vordergrund.

Warum ist das wichtig?

Schiedsgerichte bieten Unternehmen die Möglichkeit, Konflikte außerhalb staatlicher Gerichte zu lösen. Die Parteien können dabei vieles selbst festlegen, zum Beispiel:

  • den Ort des Verfahrens
  • die Sprache
  • die Auswahl der Schiedsrichter

Gerade bei grenzüberschreitenden Verträgen sorgt das oft für mehr Planungssicherheit.

Unsicher war bislang jedoch häufig, ob Schiedsklauseln auch dann Bestand haben, wenn sie in AGB enthalten sind.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Im Verfahren I ZB 48/24 hat der BGH entschieden:

  • Eine Schiedsklausel ist grundsätzlich eigenständig zu bewerten.
  • Sie bleibt selbst dann wirksam, auch wenn Regeln zur konkreten Ausgestaltung des Verfahrens rechtlich problematisch sein könnten.

Damit stärkt der BGH die Verlässlichkeit von Schiedsvereinbarungen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr.

Fortentwicklung durch die Obergerichte

Die Grundsätze des BGH werden inzwischen auch von den Obergerichten übernommen. So hat das Bayerische Oberste Landesgericht im Beschluss vom 21.01.2026 die Linie des Bundesgerichtshofs ausdrücklich bestätigt.

Während es beim BGH noch um Schiedsklauseln im Zusammenhang mit Baubedingungen (VOB- Vertrag) ging, werden diese Grundsätze nun auch auf den internationalen Warenverkehr übertragen.

Das zeigt: Schiedsgerichte gewinnen branchenübergreifend weiter an Bedeutung – besonders im grenzüberschreitenden Handel.

Relevanz für die Vertragsgestaltung

Die Entscheidungen zeigen: AGB können auch dazu genutzt werden, Streitigkeiten gezielt über Schiedsgerichte zu lösen. Gerade im internationalen Geschäft ist die private Schiedsgerichtsbarkeit oft schneller, vertraulicher und weltweit besser durchsetzbar als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten.

Unternehmen sollten daher bei der Vertragsgestaltung frühzeitig überlegen,

  • ob eine Schiedsklausel in den AGB sinnvoll ist,
  • welche Schiedsinstitution passen könnte, und
  • ob die Besetzung des Schiedsgerichts praxistauglich geregelt werden sollte.

So lässt sich bereits im Vertrag klar festlegen, wie Konflikte im Ernstfall effizient gelöst werden können.

Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Schiedsgerichtsbarkeit deutlich: Der Wille der Parteien zählt – auch in AGB. Für Unternehmen ist dies ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und einer planbaren Streitbeilegung, insbesondere im internationalen Handel.

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden: peter.wagner@jordan-ra.com

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